Förderung
Die Stiftung bridge unterstützt soziale Bewegungen deren Zielsetzungen mit den Grundwerten der Satzung und den Förderrichtlinien vereinbar sind. Der Netzwerkcharakter sozialer Bewegungen bringt es mit sich, dass nicht soziale Bewegungen als solche, sondern nur Gruppen bzw. Organisationen innerhalb von Bewegungen oder einzelne Personen (BewegungsarbeiterInnen) gefördert werden können. Dies ist die Aufgabe der Stiftung bridge.
Die Stiftung bridge fördert Projekte, das heisst mittel und langfristige Kampagnen von Organisationen, die für politischen Wandel eintreten. In besonderen Fällen fördert die Stiftung bridge auch die Gründung neuer Organisationen. Geförderte Projekte können regional, bundesweit, im In- oder Ausland oder international angelegt sein. Fördergelder werden besonders in Fällen hoher Bedürftigkeit vergeben. Diese kann vor allem dann gegeben sein, wenn die Inhalte des Projektes eine Förderung aus anderen Quellen unwahrscheinlich machen.
Zur Erfüllung ihres Auftrags vergibt die Stiftung bridge jedes Jahr Fördermittel an eine oder mehrere Organisationen bzw. Gruppen, die zum Themenfeld Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft arbeiten. Nachdem alle Anträge für die jeweilige Förderrunde vorliegen gibt der Beirat der Stifter und Stifterinnen eine Förderempfehlung an den Stiftungsrat, welcher endgültig über die zu fördernden Projekte entscheidet.
Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen:
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Anträge sollen digital eingereicht werden. Aus Gründen der plattformübergreifenden Verwendbarkeit wird empfohlen PDF-Dateien bzw. OpenOffice Dokumente einzureichen (bitte keine Präsentationen). Die Anträge sollen zu den Förderrichtlinien Bezug nehmen, ohne sie jedoch Punkt für Punkt erfüllen zu müssen.
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Bitte keine Belegexemplare wie z.B: Bücher, Filme, Plakate etcpp. einreichen. Verweise auf (online) Publikationen, schon durchgeführte Aktionen oder ähnliches können im Antrag untergebracht werden.
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Ein Antrag auf Förderung sollte nicht mehr als 4 DIN-A4 Seiten umfassen (exklusive Finanzplan). Darin sollen der Fördergegenstand, die geplante Dauer, eine Kurzbeschreibung der geplanten Massnahmen, der Antragsstellenden etc. enthalten sein.
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Der Finanzplan soll möglichst im gleichen Dokument wie der Antrag selbst untergebracht werden.
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Genaueres in den Richtlinien zur Kampagnenförderung, welche im Downloadbereich als PDF-Datei erhältlich sind.
